Grundsätze der Programmgestaltung

Alle Programmelemente im Freien Radio Freistadt sind im Sinne der österreichischen Bundesverfassung und im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung zu gestalten. Die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information ist nur insoweit beschränkt als dies die geltenden Gesetze vorsehen. Vom Programmmachen ausgeschlossen sind politische Parteien und nicht anerkannte religiöse Gemeinschaften und Gruppen.
Gesetze
Für die Programmarbeit bei der Freier Rundfunk Freistadt GmbH sind die geltenden Bestimmungen des Mediengesetzes (MedienG), das Privatradiogesetz (PrR-G) oder andere gesetzliche Bestimmungen gültig.
Bei der Sendungsgestaltung ist insbesondere der §16 PrR-G (Programmgrundsätze) zu beachten: Es dürfen keine pornographischen oder gewaltverherrlichende Inhalte gesendet werden. Gleiches gilt für die Missachtung der Menschenwürde und Grundrechte anderer. Berichte und Informationen sind mit der gebotener Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Sorgfalt
Programmelemente von Sendungen müssen sachlich fundierte und konkrete Angaben enthalten. Gerüchte und eigene Spekulationen sind ausgeschlossen. Berichterstattungen und Sachanalysen müssen das Ergebnis einer gründlichen Recherche sein. Quellen sind anzugeben.
Durch Kürzungen und Schnitte sowie anderer gestalterischen Mittel darf es zu keiner inhaltlichen Verzerrung kommen.
Satiren, Phantasie- und Science-Fiction sowie diesen verwandte Programmformen sind von diesen Bestimmungen ausgenommen, wenn sie ausdrücklich auf ihren Satirecharakter am Ende der Sendung hinweisen.
Meinungskommentare sind Programmteile, die Äußerungen subjektiver und wertender Art enthalten. Der Meinungskommentator ist namentlich zu benennen. Es muss erwartet werden, dass die Meinung aufgrund zuverlässiger Quellen und Informationen gebildet wurde. Meinungskommentare sind von der Berichterstattung streng zu trennen.
Die Übernahme von Sendungen und Beiträgen von anderen Radio- und Fernsehveranstaltern ist mit deren Einverständnis möglich, dabei muss grundsätzlich die Quelle angegeben werden.
Fairness
Ein Grundsatz bei der Sendungsgestaltung ist es, niemand auf Grund seiner/ihrer Herkunft oder seines/ihres Geschlechtes oder seiner/ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Bei der Programmgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass in jedem Fall die Würde des Menschen gewahrt bleibt, dass die Privatsphäre des/der Einzelnen nicht verletzt und dass generell dem Gebot fairer Vorgangsweisen entsprochen wird.
Nichtkommerzialität
Die Sendungen der Freier Rundfunk Freistadt GmbH entsprechen dem Grundsatz der Nichtkommerzialität. Kommerzielle Werbung für Produkte oder Dienstleistungen und Werbung für wahlwerbende Gruppen ist unzulässig. Namensnennungen von Firmen oder kommerziellen Produkten sind zu vermeiden, ausgenommen eine Nennung ist aus journalistischer Sicht unbedingt erforderlich.
Verantwortung
Der/die Sendeverantwortliche (Einzelperson, Gruppe, oder Redaktion) ist jeweils am Beginn oder am Ende der Sendung namentlich zu benennen. Die Gestaltung der Sendung in technischer Hinsicht hat bestmöglich zu erfolgen.
Ausnahmesituation
In Katastrophenfällen und Extremsituationen (z.B. bei Lebensbedrohung und Gesundheitsgefährdung) ist die Unterbrechung des Programms jederzeit möglich. Die Sendeverantwortlichen sind verpflichtet, die HörerInnen über die Ausnahmesituation zu informieren oder aufzurufen.