„Es braucht eine Kulturänderung!“

Mag.a Agnes Sirkka Prammer ist seit Jänner 2020 Abgeordnete der Grünen im Nationalrat. Die gelernte Juristin ist zudem Schiedsrichterin beim Österreichischem Fußballbund und hat als solche bereits 242 Spiele bestritten und 584 mal die gelbe sowie 68 mal rote Karten gezeigt.

Im Gespräch mit Andi Wahl spricht Prammer über ihren Zugang zur Politik, den Vertrauensverlust in die Politik und vor allem den schwierigen Weg zu einem Österreichischen Informationsfreiheitsgesetz. An diesem hat Prammer nämlich maßgeblich mitgeschrieben. Sie attestiert allen Beteiligten zwar einen grundsätzlichen Willen dieses Gesetz zu verabschieden, ortet aber bei vielen ein ausgewachsenes Floriani-Prinzip. Für mehr Transparenz sind alle, nur nicht bei sich selbst.

Wichtig bei der Entwicklung dieses Gesetzes war es „alle mitzunehmen“, so Prammer. Es musste so gestaltet werden, dass alle Zustimmen können. Also nicht nur die Mehrheit der Nationalratsabgeordneten sondern auch Länder und Gemeinden. In diesem Prozess ist naturgemäß vieles auf der Strecke geblieben, dass Prammer gerne in dieses Gesetz gepackt hätte. Prammer hält es dennoch für einen großen Wurf, da es einen Paradigmenwechsel bedeute. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird nämlich auch die Verfassungsbestimmung der Amtsverschwiegenheit abgeschafft. Nun ist die Verwaltung nicht mehr grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern grundsätzlich zur Auskunftsleistung. Und Auskünfte sollen ab 1. September sehr niederschwellige einzuholen sein. Es reicht ein formloses Schreiben, eine Mail oder auch ein Anruf bei der entsprechenden Behörde. Ja selbst anonym kann angefragt wer. Erhält man die gewünschte Auskunft nicht, oder nicht im gewünschten Umfang, so kann man einen Bescheid verlangen und diesem beim jeweils zuständigen Gericht bekämpfen. Prammer rät dazu solch einen Bescheid gleich mit der Anfrage zu verlangen.

Damit das Informationsfreiheitsgesetz aber die gewünschte Wirkung entfalten kann, muss es zu einem Kulturwechsel im Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger*innen kommen. Prammer bringt es auf die Formel „Die Verwaltung ist für die Menschen da.“

Sehr viel wird aber davon abhängen ob Bürger*innen von diesem neuen Recht auch Gebrauch machen und bei unzureichenden Auskünften auch den Weg zu den Gerichten einschlagen. Denn wie dieses Gesetz „gelebt“ wird, wird sich erst in der Auslegungs- und Spruchpraxis nach und nach entwickeln. Der Verwaltungsgerichtshof – so Prammer – habe ihr zugesichert möglich rasch Rechtssicherheit schaffen zu wollen.